| Lieschen Müller oder die Geschichte vom guten Glauben.... |
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Diese Geschichte hat sich tatsächlich zugetragen. Die Namen der Personen wurden von der Redaktion geändert.
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Lieschen Müller stellt leckeres Gebäck her. Letztes Jahr wollte sie eine neue Gebäcksorte in einer schicken Verpackung in die Regale von 4 Supermarktketten stellen. Zusammen mit einem Verpackungshersteller entwarf sie dafür eine neue Verpackung. Eine leuchtend gelbe Kunststofftüte mit großer roter Schrift sollte die Aufmerksamkeit der Käufer auf sich ziehen.
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Eine funktionelle Barriere sollte verhindern, dass die Druckfarbe der Verpackung in das Gebäck übergehen kann. Der Verpackungshersteller bescheinigte Lieschen Müller die Funktionsfähigkeit der funktionellen Barriere. Lieschen Müller war sehr zufrieden und freute sich auf zahlreiche neue Kunden.
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Einige Wochen nach Auslieferung der ersten Paletten des neuen leckeren Gebäcks bekam Lieschen Müller einen Anruf der behördlichen Überwachungsanstalt. Untersuchungen der Verpackung und des darin eingepackten Gebäcks hatten ergeben, dass Bestandteile der Druckfarbe in das Gebäck übergegangen waren. Lieschen Müller musste daraufhin alle noch nicht verkauften Bestände Ihrer leckeren Kekse aus den Regalen nehmen und entsorgen.
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Der Schaden für Lieschen Müller...
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Der Schaden für den Verpackungshersteller...
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